Wie beantragen Sie den Zuschuss für Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse?

  • Ihr Arzt stellt Ihnen eine „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus. Möglich bei jedem Arzt.
  • Sie gehen zu einer qualifizierten Fachkraft (z.B. Diätassistentin). Diese erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag.
  • Sie reichen beide Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn ein.
  • Ihre Krankenkasse schickt Ihnen die Unterlagen mit einer schriftlichen Genehmigung des Zuzahlungsbetrags zurück. Privatversicherte sollen sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Ernährungsberatung zu den vereinbarten Versicherungsleistungen gehört.
  • Sie vereinbaren einen Termin zur Ernährungsberatung bei Ihrer Diätassistentin.
  • Unabhängig von der Beteiligung der Krankenkasse erfolgt eine Rechnungsstellung immer direkt an Sie. Sie bekommen den genehmigten Betrag von Ihrer Krankenkasse erstattet nach der Beendigung aller Beratungssitzungen.
      Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung