Wie beantragen Sie den Zuschuss für Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse?
- Ihr Arzt stellt Ihnen eine „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus. Möglich bei jedem Arzt.
- Sie gehen zu einer qualifizierten Fachkraft (z.B. Diätassistentin). Diese erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag.
- Sie reichen beide Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn ein.
- Ihre Krankenkasse schickt Ihnen die Unterlagen mit einer schriftlichen Genehmigung des Zuzahlungsbetrags zurück. Privatversicherte sollen sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Ernährungsberatung zu den vereinbarten Versicherungsleistungen gehört.
- Sie vereinbaren einen Termin zur Ernährungsberatung bei Ihrer Diätassistentin.
- Unabhängig von der Beteiligung der Krankenkasse erfolgt eine Rechnungsstellung immer direkt an Sie. Sie bekommen den genehmigten Betrag von Ihrer Krankenkasse erstattet nach der Beendigung aller Beratungssitzungen.